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Kriterien zur Barrierefreiheit für Personen mit Sehbehinderung

Kriterien zur Barrierefreiheit für Personen mit Hörbehinderung
Kriterien zur Barrierefreiheit für Personen mit Mobilitätseinschränkungen
| Gebäude 168 - Wilhelm-Backhaus-Str. 1a, Raum x.1.02 |
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Stufenloser Zugang (Höhenunterschied bis 2cm ist möglich) | nicht vorhanden |
Fahrstuhl | nicht vorhanden |
Barrierefreier Sanitärraum | nicht vorhanden |
Innenraumtüren | 78 cm Breite, keine Taster |
Feste Rollstuhlstandplätze / höhenverstellbare Tische | nicht vorhanden |
Erreichbarkeit des Podiums/der Vortragsfläche mit Rollstuhl | kein Podium/keine Vortragsfläche vorhanden |
Bedienbarkeit von Tafel/Pult/Beamer | Keine Tafel o.ä. vorhanden |
Hindernisse im Raum | ja, zentraler Gruppentisch |
Steckdosen für Hilfsmittel | eine an der Eingangstür |
Kriterien zur Barrierefreiheit für Personen mit Sehbehinderung
| Gebäude 168 - Wilhelm-Backhaus-Str. 1a, Raum x.1.02 |
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Taktiles Bodenleitsystem | nein |
Konstrastreiche Wegführung ins/im Gebäude | nein |
Steckdosen für Hilfmittel im Raum | eine an der Tür |
TREPPEN | |
- Kontrastreiche Stufenkantenmarkierungen | nein |
- Handläufe | ja |
- Taktiles Bodenleitsystem | nein |
Kriterien zur Barrierefreiheit von Personen mit Hörbehinderung
| Gebäude 168 - Wilhelm-Backhaus-Str. 1a, Raum x.1.02 |
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Induktionsschleife/ induktive Höranlage | nein |
Mikrofonanlage | nein |
RAUMAKUSTIK/-AUSSTATTUNG: | |
- Schallabsorbierende Elemente Decke | nein |
- Schallabsorbierende Elemente Wände | nein, aber Bücherregale rundherum |
- Generelle Akustik | nicht hallig |
Steckdosen für Hilfsmittel | eine an der Tür |
Sichtbare Alarme | nein |